Areakosekans hyperbolicus (Integrationsregel)
Die Stammfunktion der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion (abgekürzt: arcsch, acsch) lässt sich mithilfe von partieller Integration und Integration durch Substitution bestimmen. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Herleitung der Stammfunktion, demonstriert deren Anwendung an einigen Beispielen und beschäftigt sich mit den Integrationsregeln für ganzzahlige Potenzen der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion.
Grundlagen
Die Areakosekans-hyperbolicus-Funktion ist eine der Areafunktionen. Sie kann für alle reellen Zahlen $x \in \R$ mit $x \neq 0$ als Umkehrfunktion der Kosekans-hyperbolicus-Funktion formal wie folgt definiert werden (mit $y \in \R$ und $y \neq 0$):
Integrationsregel
Die Stammfunktion der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion (abgekürzt: arcsch, acsch) ist für alle $x \in \R$ mit $x \neq 0$ wie folgt definiert:
Hinweis: Bei $\mathcal{C}$ handelt es sich wie üblich um die Integrationskonstante. Für Potenzen der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion mit positiven ganzzahligen Exponenten $n \gt 1$ sowie für Potenzen mit negativen ganzzahligen Exponenten $n \leq -1$ existieren keine geschlossenen Integrationsregeln – diese sind nicht elementar integrierbar.
Beispiele
Beispiel 1
Gegeben sei die folgende Funktion, deren Stammfunktion mithilfe der Integrationsregel der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion bestimmt werden soll:
Mithilfe der Integration durch Substitution und der Faktorregel für Integrale ergibt sich für die gesuchte Stammfunktion von $f(x)$ die folgende Lösung. Hierbei wird $t=3x$ substituiert, woraus sich $dt = 3\ dx$ bzw. $dx = \frac{1}{3}\ dt$ ergibt.
Beispiel 2
Gegeben sei die folgende Funktion, deren Stammfunktion mithilfe der Integrationsregel der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion bestimmt werden soll:
Mithilfe der Integration durch Substitution und der Faktorregel für Integrale ergibt sich für die gesuchte Stammfunktion von $g(x)$ die folgende Lösung. Hierbei wird $t=x^2+1$ substituiert, woraus sich $dt = 2x\ dx$ bzw. $x\ dx = \frac{1}{2}\ dt$ ergibt.
Herleitung der Integrationsregel von arcsch(x)
Die Herleitung der Integrationsregel bzw. der Stammfunktion der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion erfolgt mithilfe von partieller Integration und Integration durch Substitution. Es gilt:
| Erklärungen zu den Schritten | |
|---|---|
| (1) |
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| (2) |
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| (3) |
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Da die Betragsfunktion nicht elementar integrierbar ist, muss der Betrag vor dem Integrieren aufgelöst werden. Da die Areakosekans-Funktion für $x \neq 0$ definiert ist, werden die Fälle $x \lt 0$ und $x \gt 0$ unterschieden, für die der Betrag sauber aufgelöst werden kann.
Fall 1: x > 0
Für $x \gt 0$ kann der Betrag sauber aufgelöst und das Integral anschließend mithilfe von Integration durch Substitution bestimmt werden.
| Erklärungen zu den Schritten | |
|---|---|
| (4) |
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| (5) |
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| (6) |
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| (7) |
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| (8) |
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| (9) |
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| (10) |
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| (11) |
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Fall 2: x < 0
Für $x \lt 0$ kann der Betrag sauber aufgelöst und das Integral anschließend mithilfe von Integration durch Substitution bestimmt werden. Die Umformungen in den Schritten (6) - (11) entsprechen exakt den Umformungen in Fall 1.
| Erklärungen zu den Schritten | |
|---|---|
| (4) |
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| (5) |
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| (6)-(11) |
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| (12) |
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Zusammenführung beider Fälle
Als Gesamtlösung ergibt sich somit zunächst die folgende Fallunterscheidung:
Für $x \gt 0$ gilt $x = |x|$; für $x \lt 0$ gilt analog $-x = |x|$. Mithilfe der Betragsfunktion können beide Fälle somit wie folgt zusammengefasst werden:
Herleitung der Integrationsregel von arcschn(x) für n > 1 und n ≤ -1
Für positive ganzzahlige Exponenten $n \gt 1$ sowie für negative ganzzahlige Exponenten $n \leq -1$ können Potenzen der Areakosekans-hyperbolicus-Funktion nicht integriert werden. Es existiert weder eine explizite Integrationsregel noch eine Rekursionsformel. Partielle Integration führt stets zu Integralen, die nicht elementar integrierbar sind.
Die Nicht-Integrierbarkeit ist ein bekanntes Resultat der Differentialalgebra und kann beispielsweise mithilfe des Risch-Algorithmus formal bewiesen werden.
