Logarithmus (Integrationsregel)
Die Stammfunktion der Logarithmusfunktion (abgekürzt: log, ln) lässt sich mithilfe von partieller Integration bestimmen. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Herleitung der Stammfunktion, demonstriert deren Anwendung an einigen Beispielen und beschäftigt sich mit den Integrationsregeln für ganzzahlige Potenzen der Logarithmusfunktion.
Integrationsregel
Die Stammfunktion der natürlichen Logarithmusfunktion (abgekürzt: ln) ist für alle $x \in \R$ mit $x \gt 0$ wie folgt definiert:
Die Stammfunktion der Logarithmusfunktion mit beliebiger Basis $a \in \R$ mit $a \gt 0$ und $a \neq 1$ (abgekürzt: loga ) ist für alle $x \in \R$ mit $x \gt 0$ wie folgt definiert:
Für Potenzen der Logarithmusfunktion mit positiven ganzzahligen Exponenten $n \gt 1$ existieren darüber hinaus die folgenden Integrationsregeln:
Hinweis: Bei $\mathcal{C}$ handelt es sich wie üblich um die Integrationskonstante. Für Potenzen der Logarithmusfunktion mit negativen ganzzahligen Exponenten $n \leq -1$ existiert keine geschlossene Integrationsregel – diese sind nicht elementar integrierbar.
Beispiele
Beispiel 1
Gegeben sei die folgende Funktion, deren Stammfunktion mithilfe der Integrationsregel der Logarithmusfunktion bestimmt werden soll:
Mithilfe der Integration durch Substitution und der Faktorregel für Integrale ergibt sich für die gesuchte Stammfunktion von $f(x)$ die folgende Lösung. Hierbei wird $t = 8x$ substituiert, woraus sich $dt = 8\ dx$ bzw. $dx = \frac{1}{8}\ dt$ ergibt.
Beispiel 2
Gegeben sei die folgende Funktion, deren Stammfunktion mithilfe der Integrationsregel der Logarithmusfunktion bestimmt werden soll:
Mithilfe der Integration durch Substitution und der Faktorregel für Integrale ergibt sich für die gesuchte Stammfunktion von $g(x)$ die folgende Lösung. Hierbei wird $t = x^2 + 5$ substituiert, woraus sich $dt = 2x\ dx$ bzw. $x\ dx = \frac{1}{2}\ dt$ ergibt.
Beispiel 3
Gegeben sei die folgende Funktion, deren Stammfunktion mithilfe der Integrationsregel der Logarithmusfunktion bestimmt werden soll:
Da es sich bei $\log_2(x^{10})$ um einen Logarithmus einer Potenz handelt – und nicht um eine Potenz der Logarithmusfunktion – ist die Rekursionsformel hier nicht anwendbar. Stattdessen kann der Ausdruck mithilfe von Logarithmusgesetz II zunächst vereinfacht werden:
Beispiel 4
Gegeben sei die folgende Funktion, deren Stammfunktion mithilfe der Integrationsregel der Logarithmusfunktion bestimmt werden soll:
Die Funktion $\ln^3(x)$ kann nicht unmittelbar integriert werden, da hierfür keine explizite Integrationsregel existiert. Das Integral kann jedoch durch zweifaches Anwenden der Rekursionsformel für $n \gt 1$ zunächst umgeformt (bzw. vereinfacht) und anschließend aufgelöst werden, nachdem der Exponent auf $1$ reduziert wurde. Es gilt:
Herleitung der Integrationsregel von lna(x)
Die Herleitung der Integrationsregel bzw. der Stammfunktion der natürlichen Logarithmusfunktion erfolgt mithilfe von partieller Integration. Es gilt:
| Erklärungen zu den Schritten | |
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| (1) |
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| (3) |
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| (4) |
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Herleitung der Integrationsregel von loga(x)
Die Herleitung der Integrationsregel bzw. der Stammfunktion der Logarithmusfunktion mit einer beliebigen Basis $a \in \R$ mit $a \gt 0$ und $a \neq 1$ kann analog zum natürlichen Logarithmus ebenfalls mit partieller Integration gefunden werden. Es gilt:
| Erklärungen zu den Schritten | |
|---|---|
| (1) |
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| (2) |
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| (3) |
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| (4) |
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Herleitung der Integrationsregel von lnn(x) für n > 1
Für positive ganzzahlige Exponenten $n \gt 1$ können Potenzen der natürlichen Logarithmusfunktion nicht direkt integriert werden, da hierfür keine explizite Integrationsregel existiert. Stattdessen kann eine Rekursionsformel hergeleitet werden, die das Integral $\int{\ln^n(x)\ dx}$ auf das einfachere Integral $\int{\ln^{n-1}(x)\ dx}$ zurückführt. Die Herleitung erfolgt mithilfe von partieller Integration.
| Erklärungen zu den Schritten | |
|---|---|
| (1) |
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| (2) |
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| (3) |
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Die gesuchte Rekursionsformel für $n \gt 1$ lautet damit:
Diese Formel führt das Integral $\int{\ln^n(x)\ dx}$ auf das Integral $\int{\ln^{n-1}(x)\ dx}$ zurück (für $n \gt 1$), dessen Exponent $n-1$ stets kleiner als der ursprüngliche Exponent $n$ ist. Durch wiederholtes Anwenden wird der Exponent schrittweise auf $1$ gebracht. Dieser Fall fungiert als Rekursionsanker bzw. Basisfall, da er eine bekannte Stammfunktion besitzt – und erlaubt somit ein vollständiges Auflösen des Integrals:
Herleitung der Integrationsregel von logan(x) für n > 1
Für positive ganzzahlige Exponenten $n \gt 1$ können Potenzen der Logarithmusfunktion mit einer beliebigen Basis $a \in \R$ (mit $a \gt 0$ und $a \neq 1$) ebenfalls nicht direkt integriert werden. Stattdessen kann auch in diesem Fall eine Rekursionsformel mithilfe von partieller Integration gefunden werden. Es gilt:
| Erklärungen zu den Schritten | |
|---|---|
| (1) |
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| (2) |
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| (3) |
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Die gesuchte Rekursionsformel für $n \gt 1$ lautet damit:
Diese Formel führt das Integral $\int{\log_a^n(x)\ dx}$ auf das Integral $\int{\log_a^{n-1}(x)\ dx}$ zurück (für $n \gt 1$), dessen Exponent $n-1$ stets kleiner als der ursprüngliche Exponent $n$ ist. Durch wiederholtes Anwenden wird der Exponent schrittweise auf $1$ gebracht. Dieser Fall fungiert als Rekursionsanker bzw. Basisfall, da er eine bekannte Stammfunktion besitzt – und erlaubt somit ein vollständiges Auflösen des Integrals:
Herleitung der Integrationsregel von lnn(x) bzw. logan(x) für n ≤ -1
Für negative ganzzahlige Exponenten $n \leq -1$ können Potenzen der Logarithmusfunktion nicht integriert werden. Es existiert weder eine explizite Integrationsregel noch eine Rekursionsformel. Partielle Integration führt stets zu Integralen, die nicht elementar integrierbar sind.
Die Nicht-Integrierbarkeit ist ein bekanntes Resultat der Differentialalgebra und kann beispielsweise mithilfe des Risch-Algorithmus formal bewiesen werden.
