Potenzgesetz III: Potenzen von Potenzen
Bei Potenzgesetz III handelt es sich um eine Rechenregel, die beschreibt, wie die Potenz einer Potenz berechnet werden kann.
Definition
Die Potenz einer Potenz kann berechnet werden, indem die Basis beibehalten wird und die Exponenten multipliziert werden. Es gilt:
Die Regel kann in den folgenden Fällen angewendet werden:
- für beliebige natürliche Exponenten $m,n \in \N$;
- für beliebige ganzzahlige Exponenten $n,m \in \Z$, falls $a \neq 0$ gilt;
- für beliebige reelle Exponenten $n,m \in \R$, falls $a \gt 0$ gilt;
- für beliebige rationale Exponenten $m, n \in \Q$ mit ungeraden Nennern, falls $a \lt 0$ gilt.
Allgemein: Die Potenz einer Potenz kann auf mehr als zwei Exponenten übertragen werden, indem die Basis beibehalten wird und alle Exponenten miteinander multipliziert werden. Es gilt:
Beispiele
Beispiel 1
Im ersten Beispiel wird exemplarisch die Potenz einer Potenz mit natürlichen Exponenten berechnet.
Beispiel 2
Im zweiten Beispiel wird exemplarisch eine mehrfache Potenz mit rationalen Exponenten berechnet.
Beweis
Der Beweis des Potenzgesetzes wird für natürliche, ganzzahlige, rationale und reelle Exponenten separat durchgeführt.
Natürliche Exponenten
Gegeben seien zwei natürliche Zahlen $m,n \in \N$ sowie eine reelle Zahl $a \in \R$. In diesem Fall handelt es sich bei der Potenz \({(a^m)}^n\) lediglich um eine Kurzschreibweise für das Produkt, das $n$ mal den Faktor $a^m$ besitzt, der wiederum jeweils $m$ mal den Faktor $a$ besitzt. Dann gilt:
Erklärungen zu den Schritten | |
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(3) |
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Ganze Exponenten
Für die Erweiterung auf ganzzahlige Exponenten müssen zusätzlich die Fälle betrachtet werden, in denen negative ganzzahlige Exponenten auftreten.
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$\underline{\text{Fall 1:}\ m \gt 0,\ n \gt 0}$
Dieser Fall entspricht dem Produkt zweier Potenzen mit natürlichen Exponenten.
-
$\underline{\text{Fall 2:}\ m \gt 0,\ n \lt 0}$
Gegeben seien zwei ganze Zahlen $m,n \in \Z$ mit $m \gt 0$ und $n \lt 0$ sowie eine reelle Zahl $a \in \R$. Wegen $n \lt 0$ gilt \(|n|=-n\) bzw. \(n = -|n|\), wobei es sich bei \(|n|\) um den Betrag von \(n\) handelt. Dann gilt:
\begin{align*} {\bigl( a^m \bigr)}^n &\overset{(1)}{=} {\bigl( a^m \bigr)}^{-|n|} \\[0.5em] &\overset{(2)}{=} \frac{1}{{\bigl( a^m \bigr)}^{|n|}} \\[0.5em] &\overset{(3)}{=} \frac{1}{a^{m \cdot |n|}} \\[0.5em] &\overset{(4)}{=} \frac{1}{a^{-m \cdot n}} \\[0.5em] &\overset{(5)}{=} a^{m \cdot n} \end{align*}Erklärungen zu den Schritten (1) - Ersetzen der negativen Zahl \(n\) durch den negierten Betrag von \(n\)
(2) - Anwenden der Definition von Potenzen mit negativen ganzzahligen Exponenten
(3) - Anwenden von Potenzgesetz III für natürliche Exponenten
(4) - Ausrechnen des Betrags der negativen Zahl \(n\)
(5) - Anwenden der Definition von Potenzen mit negativen ganzzahligen Exponenten
-
$\underline{\text{Fall 3:}\ m \lt 0,\ n \gt 0}$
Gegeben seien zwei ganze Zahlen $m,n \in \Z$ mit $m \lt 0$ und $n \gt 0$ sowie eine reelle Zahl $a \in \R$. Wegen $m \lt 0$ gilt \(|m|=-m\) bzw. \(m = -|m|\), wobei es sich bei \(|m|\) um den Betrag von \(m\) handelt. Dann gilt:
\begin{align*} {\bigl( a^m \bigr)}^n &\overset{(1)}{=} {\bigl( a^{-|m|} \bigr)}^n \\[0.5em] &\overset{(2)}{=} {\left( \frac{1}{a^{|m|}} \right)}^n \\[0.5em] &\overset{(3)}{=} \frac{1^n}{{\bigl( a^{|m|} \bigr)}^n} \\[0.5em] &\overset{(4)}{=} \frac{1}{a^{|m| \cdot n}} \\[0.5em] &\overset{(5)}{=} \frac{1}{a^{-m \cdot n}} \\[0.5em] &\overset{(6)}{=} a^{m \cdot n} \end{align*}Erklärungen zu den Schritten (1) - Ersetzen der negativen Zahl \(m\) durch den negierten Betrag von \(m\)
(2) - Anwenden der Definition von Potenzen mit negativen ganzzahligen Exponenten
(3) - Anwenden von Potenzgesetz II-b
(4) - Ausrechnen von \(1^n = 1\)
- Anwenden von Potenzgesetz III für natürliche Exponenten
(5) - Ausrechnen des Betrags der negativen Zahl \(n\)
(6) - Anwenden der Definition von Potenzen mit negativen ganzzahligen Exponenten
-
$\underline{\text{Fall 4:}\ m \lt 0,\ n \lt 0}$
Gegeben seien zwei ganze Zahlen $m,n \in \Z$ mit $m \lt 0$ und $n \lt 0$ sowie eine reelle Zahl $a \in \R$. Wegen $m \lt 0$ und $n \lt 0$ gilt \(|m|=-m\) bzw. \(m = -|m|\) sowie \(|n|=-n\) bzw. \(n = -|n|\), wobei es sich bei \(|m|\) und \(|n|\) um die Beträge von \(m\) und \(n\) handelt. Dann gilt:
\begin{align*} {\bigl( a^m \bigr)}^n &\overset{(1)}{=} {\bigl( a^{-|m|} \bigr)}^{-|n|} \\[0.5em] &\overset{(2)}{=} \frac{1}{{\left( \frac{1}{a^{|m|}} \right)}^{|n|} } \\[0.5em] &\overset{(3)}{=} \frac{1}{\frac{1^{|n|}}{{\left( a^{|m|} \right)}^{|n|}}} \\[0.5em] &\overset{(4)}{=} \frac{{\left( a^{|m|} \right)}^{|n|}}{1^{|n|}} \\[0.5em] &\overset{(5)}{=} a^{|m| \cdot |n|} \\[0.5em] &\overset{(6)}{=} a^{(-m) \cdot (-n)} \\[0.5em] &\overset{(7)}{=} a^{m \cdot n} \end{align*}Erklärungen zu den Schritten (1) - Ersetzen der negativen Zahl \(m\) durch den negierten Betrag von \(m\)
- Ersetzen der negativen Zahl \(n\) durch den negierten Betrag von \(n\)
(2) - Anwenden der Definition von Potenzen mit negativen ganzzahligen Exponenten
(3) - Anwenden von Potenzgesetz II-b
(4) - Auflösen des Doppelbruchs
(5) - Anwenden von Potenzgesetz III für natürliche Exponenten
- Ausrechnen von \(1^{|n|} = 1\)
(6) - Ausrechnen des Betrags der negativen Zahl \(m\)
- Ausrechnen des Betrags der negativen Zahl \(n\)
(7) - Ausrechnen des Exponenten
Rationale Exponenten
Die Gültigkeit des Potenzgesetzes kann für rationale Exponenten durch Nachrechnen direkt gezeigt werden. Gegeben seien ganze Zahlen \(m,n,r,s \in \Z\) sowie eine reelle Zahl \(a \in \R\). Dann gilt:
Erklärungen zu den Schritten | |
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Reelle Exponenten
Die Gültigkeit des Potenzgesetzes kann für reelle Exponenten durch Nachrechnen direkt gezeigt werden. Gegeben seien zwei reelle Zahlen \(x,y \in \R\), zwei Folgen \({(x_n)}_{n \in \N}\) und \({(y_n)}_{n \in \N}\) rationaler Zahlen mit \(\lim\limits_{n \rightarrow \infty}{x_n}=x\) und \(\lim\limits_{n \rightarrow \infty}{y_n}=y\), die gegen \(x\) bzw. \(y\) konvergieren, sowie eine reelle Zahl \(a \in \R\). Dann gilt:
Erklärungen zu den Schritten | |
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